Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.01.2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36255
VGH Bayern, 29.01.2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340 (https://dejure.org/2007,36255)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340 (https://dejure.org/2007,36255)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340 (https://dejure.org/2007,36255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,36255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 820
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 -8 B 06.2314 -, BayVBl 2007, 632).
  • VG Augsburg, 24.03.2015 - Au 3 K 13.2063

    Öffentlicher Personennahverkehr; Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung;

    In Bezug auf diese "Klageerweiterung" hat das Verwaltungsgericht ein selbständiges Klageverfahren "angelegt", weil - ungeachtet der Frage nach der Zulässigkeit eines solchen "Hilfsantrags" (§ 44 VwGO; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage 2014, § 44 Rn. 4) - die nunmehr "hilfsweise" beklagten Aufgabenträger in den bisher bereits anhängigen Verfahren Beigeladene sind und ein und dieselbe Person innerhalb eines Verfahrens nicht zugleich Beigeladener und Partei (hier: Beklagter) sein kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340 - BayVBl 2007, 632 zum "umgekehrten" Fall der [unzulässigen] Beiladung des Freistaats Bayern als Träger eines wasserwirtschaftlichen Vorhabens in einem Verfahren, in dem er bereits Beklagter ist).
  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in

    Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 8 B 06.2314 - , NVwZ-RR 2007, 820).
  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

    Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 8 B 06.2314 -, NVwZ-RR 2007, 820).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 -8 B 06.2314 -, BayVBl 2007, 632).
  • VG Regensburg, 08.07.2013 - RO 8 K 13.587

    Enteignung; Straßenbau; rechtskräftige Planfeststellung

    Einer Beiladung des Freistaats Bayern als Vorhabensträger und Bescheidsadressat bedurfte es vorliegend nicht, weil dieser als Träger der bescheidserlassenden Behörde in der Rolle des Beklagten ohnehin am Verfahren beteiligt ist (vgl. BayVGH vom 29.1.2007 Az. 8 B 06.2314 und 8 B 06.2340).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht