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VGH Bayern, 29.01.2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340 (https://dejure.org/2007,36255)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.01.2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340
- VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 820
Wird zitiert von ... (6)
- VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den …
Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 -8 B 06.2314 -, BayVBl 2007, 632). - VG Augsburg, 24.03.2015 - Au 3 K 13.2063
Öffentlicher Personennahverkehr; Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung; …
In Bezug auf diese "Klageerweiterung" hat das Verwaltungsgericht ein selbständiges Klageverfahren "angelegt", weil - ungeachtet der Frage nach der Zulässigkeit eines solchen "Hilfsantrags" (§ 44 VwGO;… vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage 2014, § 44 Rn. 4) - die nunmehr "hilfsweise" beklagten Aufgabenträger in den bisher bereits anhängigen Verfahren Beigeladene sind und ein und dieselbe Person innerhalb eines Verfahrens nicht zugleich Beigeladener und Partei (hier: Beklagter) sein kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340 - BayVBl 2007, 632 zum "umgekehrten" Fall der [unzulässigen] Beiladung des Freistaats Bayern als Träger eines wasserwirtschaftlichen Vorhabens in einem Verfahren, in dem er bereits Beklagter ist). - VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in …
Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 8 B 06.2314 - , NVwZ-RR 2007, 820).
- VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen
Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 8 B 06.2314 -, NVwZ-RR 2007, 820). - VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den …
Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 -8 B 06.2314 -, BayVBl 2007, 632). - VG Regensburg, 08.07.2013 - RO 8 K 13.587
Enteignung; Straßenbau; rechtskräftige Planfeststellung
Einer Beiladung des Freistaats Bayern als Vorhabensträger und Bescheidsadressat bedurfte es vorliegend nicht, weil dieser als Träger der bescheidserlassenden Behörde in der Rolle des Beklagten ohnehin am Verfahren beteiligt ist (vgl. BayVGH vom 29.1.2007 Az. 8 B 06.2314 und 8 B 06.2340).